{"id":2623,"date":"2020-12-15T18:14:24","date_gmt":"2020-12-15T17:14:24","guid":{"rendered":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/?page_id=2623"},"modified":"2021-02-17T20:45:44","modified_gmt":"2021-02-17T19:45:44","slug":"agb-aeb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/agb-aeb\/","title":{"rendered":"AGB &amp; AEB"},"content":{"rendered":"\n<ul class=\"is-style-index\"><li><a href=\"#agb\"><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong> (AGB)<\/a><\/li><li><a href=\"#eba\" title=\"#eba\"><strong>Erg\u00e4nzende Bedingungen<\/strong> bei Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung <\/a><\/li><li><a data-type=\"internal\" data-id=\"#AEB\" href=\"#AEB\"><strong>Allgemeine Einkaufsbedingungen <\/strong>(AEB)<\/a><\/li><\/ul>\n\n\n\n<h2 id=\"AGB\">Al<strong>lgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong> (AGB)<\/h2>\n\n\n\n<p>Die Leistungserbringung durch ubitricity erfolgt nach Ma\u00dfgabe dieser AGB. In diesen AGB wird der Terminus \u201eIntelligentes Ladekabel\u201c synonym f\u00fcr SmartCable verwendet. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit dem Begriff \u201eSystemsteckdose\u201c f\u00fcr SimpleSocket.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1 Geltungsbereich und Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.1 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend \u201eKunde\u201c) mit der&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>ubitricity Gesellschaft f\u00fcr verteilte Energiesysteme mbH <\/p>\n\n\n\n<p>EUREF-Campus 7-8<br>10829 Berlin<br>Tel.: 030 398 371 690<br>&#x73;&#117;p&#x70;&#x6f;&#114;t&#x40;&#x74;&#101;s&#x74;&#46;f&#x61;&#x68;&#114;s&#x74;&#x72;&#111;m&#x2e;&#99;&#111;&#x6d;<br>Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Registernummer: HRB 113 258 B<br>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE259797641<br>vertreten durch den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer Alexander Hartman<\/p>\n\n\n\n<p>\u00fcber von ubitricity angebotene Waren und Dienstleistungen abschlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.2 Vertragsschluss&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1 Vertragsschluss unter Nutzung des Webshops<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1.1 Die Pr\u00e4sentation von Waren und Dienstleistungen im ubitricity Webshop stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1.2 Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er einen vollst\u00e4ndigen Bestellvorgang im Webshop t\u00e4tigt. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgew\u00e4hlten Waren und\/oder Dienstleistungen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschlie\u00dfenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren und\/oder Dienstleistungen ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung \u00fcber das Online-Bestellformular kann der Kunde m\u00f6gliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Seine Eingaben kann der Kunde vor verbindlicher Abgabe der Bestellung im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses laufend \u00fcber die \u00fcblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Dar\u00fcber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Best\u00e4tigungsfenster angezeigt und k\u00f6nnen auch dort mittels der \u00fcblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Kunde ist sieben Tage ab Zugang an das Angebot gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1.3 Nach Zugang des Angebots erh\u00e4lt der Kunde eine Eingangsbest\u00e4tigung per E-Mail. Die Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch ubitricity dar.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.1.4 ubitricity nimmt das Angebot durch Warenversand bzw. Aufnahme der Dienstleistung oder durch ausdr\u00fcckliche schriftliche oder elektronische Erkl\u00e4rung an.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2 Vertragsschluss unter Nutzung des Formularvordrucks<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2.1 Der Kunde erh\u00e4lt einen schriftlichen oder elektronischen Formularvordruck. Die Bereitstellung des Formularvordrucks durch ubitricity stellt kein Angebot zum Vertragsschluss dar.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2.2 Der Kunde gibt ein Angebot ab, indem er den ausgef\u00fcllten Antragsvordruck schriftlich oder elektronisch (per einfacher E-Mail oder mittels DocuSign signierter Email) an ubitricity sendet. Der Kunde ist sieben Tage ab Zugang an das Angebot gebunden.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2.3 Nach Zugang des Angebots erh\u00e4lt der Kunde eine Eingangsbest\u00e4tigung per E-Mail. Die Eingangsbest\u00e4tigung stellt noch keine Annahme des Angebots durch ubitricity dar.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.2.4 ubitricity nimmt das Angebot durch Warenversand bzw. Aufnahme der Dienstleistung oder durch ausdr\u00fcckliche schriftliche oder elektronische Erkl\u00e4rung an.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.3 Vertragsschluss nach Angebotserstellung durch ubitricity<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.3.1 ubitricity gibt auf Aufforderung des Kunden ein ausdr\u00fccklich als solches bezeichnetes befristetes Angebot ab.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.3.2 Der Kunde nimmt dieses Angebot durch fristgerechte Beauftragung an. Eine nicht fristgerechte Beauftragung gilt als neues Angebot, zu dessen Annahme ubitricity nicht verpflichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2.4 F\u00fcr den Vertragsschluss steht ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2 Kauf von Hardwarekomponenten. Diese Ziffer 2 gilt nur f\u00fcr Kunden, die Hardwarekomponenten erhalten.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.1 Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1.1 ubitricity \u00fcbernimmt kein Beschaffungsrisiko. Sofern ubitricity verbindliche Lieferfristen aus Gr\u00fcnden, die ubitricity nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung), wird ubitricity den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verf\u00fcgbar, wird ubitricity den Kunden auch hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren und ist ubitricity berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Als Fall der Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere (i) die nicht rechtzeitige oder nicht richtige Selbstbelieferung durch ubitricitys Zulieferer, wenn ubitricity ein kongruentes Deckungsgesch\u00e4ft abgeschlossen hat, (ii) weder ubitricity noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft und\/oder (iii) ubitricity im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist. Die Rechte des Kunden zum R\u00fccktritt bei Nichtverf\u00fcgbarkeit bleiben unber\u00fchrt. Ist der Kunde Verbraucher, so weist ubitricity ausdr\u00fccklich darauf hin, dass ihm bereits erbrachte Gegenleistungen von ubitricity unverz\u00fcglich erstattet werden. Weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht, sofern sich aus Ziffer 13 nicht etwas anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.1.2 ubitricity liefert in angemessener Zeit. Die Lieferzeit verl\u00e4ngert sich \u2013 au\u00dfer in den F\u00e4llen der Ziffer 2.1.1 \u2013 angemessen bei die Lieferung beeintr\u00e4chtigenden Umst\u00e4nden durch h\u00f6here Gewalt. Besteht das Leistungshindernis \u00fcber einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen, ist der Kunde zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt; weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen dann nicht, sofern sich aus Ziffer 13 nicht etwas anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.1.3 Wenn der Kunde wegen Nichtverf\u00fcgbarkeit der Leistung oder nach Ziffer 2.1.2 zur\u00fccktreten kann, so kann er auch von allen in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Installations-, Mobilstrom- und Abrechnungsvereinbarungen zur\u00fccktreten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.2 Versand, Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.2.1 Der Versand erfolgt auf Kosten des Kunden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.2 Wenn die Ware verf\u00fcgbar ist, betr\u00e4gt die Lieferfrist 28 Tage ab Vertragsschluss und Zahlung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.3 Bei Waren, bei denen im Einzelfall ein gesonderter Termin f\u00fcr den Start der Auslieferung angegeben ist, beginnt die Lieferfrist fr\u00fchestens mit diesem Termin.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.4 F\u00e4llt das Ende der Lieferfrist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verschiebt sich das Ende auf den darauffolgenden Werktag.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2.5 Die gelieferten Hardwarekomponenten verbleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung im Eigentum von ubitricity.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.3 Garantie f\u00fcr Hardwarekomponenten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.3.1 ubitricity \u00fcbernimmt eine dreij\u00e4hrige Garantie f\u00fcr die Mangelfreiheit der Komponenten. Die Garantiezeit beginnt mit Kaufvertragsschluss bez\u00fcglich der jeweiligen Komponente. ubitricity ist im Fall des Eingreifens der Garantie nach eigenem Ermessen zur Nachbesserung oder Nachlieferung der jeweiligen Komponente verpflichtet.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.2 Garantiereparaturen sind durch einen von ubitricity autorisierten Techniker durchzuf\u00fchren. Kosten f\u00fcr Reparaturen, die nicht von einem autorisierten Techniker durchgef\u00fchrt werden, werden nicht erstattet und die Garantie erstreckt sich nicht auf Reparaturen und Sch\u00e4den, die durch solche Reparaturen verursacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.3 Die Garantie gilt nicht, wenn andere M\u00e4ngel als Material- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden,<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.4 ubitricity haftet im Rahmen der Garantie nicht f\u00fcr Ausfallsch\u00e4den, Verm\u00f6genssch\u00e4den, entgangenen Gewinn oder Fahrtkosten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.5 Eine Nachbesserung oder Nachlieferung im Rahmen der Garantie f\u00fchrt nicht zu einer Verl\u00e4ngerung oder einem Neubeginn der Garantielaufzeit.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.6 Gesetzliche Widerrufsrechte und gesetzliche Gew\u00e4hrleistungsrechte bleiben von diesen Regelungen unber\u00fchrt. Unabdingbare Verbraucherrechte gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer werden nicht beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3.7 Eine Verl\u00e4ngerung der Eichg\u00fcltigkeit der im intelligenten Ladekabel verbauten Messger\u00e4te und Zusatzeinrichtungen (durch Nacheichung) f\u00fchrt nicht zu Verl\u00e4ngerung oder Neubeginn der Gew\u00e4hrleistungsfristen dieser Ziffer 2.3.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.4 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>In F\u00e4llen, in denen die Garantie f\u00fcr Hardwarekomponenten nicht greift, gelten folgende Regeln zur Gew\u00e4hrleistung:<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.1 Ist der Kunde Verbraucher, haftet ubitricity f\u00fcr Sach- oder Rechtsm\u00e4ngel gelieferter Komponenten nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere \u00a7\u00a7 434 ff. BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.2 Ist der Kunde Unternehmer, so gilt folgende Gew\u00e4hrleistungsregelung: Soweit gelieferte Hardwarekomponenten mangelhaft sind, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherf\u00fcllung in Form der Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. Das Wahlrecht \u00fcber die Art der Nacherf\u00fcllung steht ubitricity zu. Bei Fehlschlagen der Nacherf\u00fcllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Voraussetzung f\u00fcr jegliche Gew\u00e4hrleistungsrechte ist, dass der Kunde alle nach \u00a7 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4.3 Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche betr\u00e4gt zwei Jahre und beginnt mit dem Erhalt der Ware.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3 Nutzungshinweise f\u00fcr Systemsteckdosen. Diese Ziffer 3 gilt f\u00fcr Kunden, die die Installation eines Ladepunktes beauftragen oder Systemsteckdosen erwerben.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1 Der ordnungsgem\u00e4\u00dfe und sichere Betrieb von Systemsteckdosen erfordert eine fachkundige Installation, Inbetriebnahme und Pr\u00fcfung durch einen von ubitricity zugelassenen Installateur. Zur Vermeidung von Personen- und Sachsch\u00e4den hat der Kunde sich vor Beauftragung der Installation mit der Installationscheckliste vertraut zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2 Die Betriebssoftware der Systemsteckdosen ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, sie zu ver\u00e4ndern oder durch Drittsoftware zu ersetzen. Eine R\u00fcck\u00fcbersetzung der Betriebssoftware (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df \u00a7 69 e des Urhebergesetzes zul\u00e4ssig. Weitergehende Dekompilierungen sind untersagt. Der Kunde wird an notwendigen Update- und Recovery-Prozessen mitwirken, soweit ihm dies zumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3 Der Kunde tr\u00e4gt die Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr die Systemsteckdose und ist insbesondere f\u00fcr deren regelm\u00e4\u00dfige Wartung zur Gew\u00e4hrleistung der Funktionsf\u00e4higkeit der Systemsteckdose verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4 Beauftragt der Kunde ubitricity mit der Herstellung einer Stromverkabelung am geplanten Installationsstandort, so f\u00fchrt ubitricity die notwendigen Arbeiten selbst durch oder l\u00e4sst sie durch einen Dienstleister ausf\u00fchren. ubitricity oder der Dienstleister wird den Anschlussnutzer am Installationsstandort f\u00fcr eine Terminvereinbarung kontaktieren. Der Kunde stellt sicher, dass ggf. notwendige Zustimmungen vom Anschlussnutzer und Dritten vorliegen und best\u00e4tigt dies durch die Vorlage entsprechender Zustimmungserkl\u00e4rungen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5 Wenn der Kunde ubitricity mit der Inbetriebnahme von Systemsteckdosen beauftragt, umfasst die Inbetriebnahme die Anbringung der Systemsteckdose an einer am geplanten Installationsort bereits vorhandenen normgerechten und voll funktionsf\u00e4higen Stromverkabelung, sowie die Inbetriebnahme und Pr\u00fcfung (nur) der Systemsteckdose. F\u00fcr die normgerechte und gepr\u00fcfte Stromverkabelung vom Verteilerkasten bis zum Installationsort der Systemsteckdose ist in diesem Fall der Kunde verantwortlich. Einzelheiten sind der Installationscheckliste zu entnehmen. Der Kunde kann ubitricity mit der Herstellung einer Stromverkabelung am Standort entsprechend Ziffer 3.4 beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.6 Der Kunde muss ubitricity \u00fcber Installation, Ver\u00e4nderungen einer bestehenden Installation oder Deinstallation von Systemsteckdosen mindestens zwei Wochen vor Ausf\u00fchrung in Textform informieren. Tut er dies nicht, kann dies insbesondere die Versorgung mit Mobilstrom beeintr\u00e4chtigen und ubitricity die weitere Versorgung einstellen.<\/p>\n\n\n\n<p>3.7 Der Kunde stellt sicher, dass zum vereinbarten Zeitpunkt R\u00e4ume und Anlagen zug\u00e4nglich sind und elektrische Energie unentgeltlich zur Verf\u00fcgung steht, soweit dies f\u00fcr eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung der Arbeiten erforderlich ist. K\u00f6nnen die Arbeiten aufgrund eines Verschuldens des Kunden nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ausgef\u00fchrt werden, tr\u00e4gt er die Kosten des fehlgeschlagenen Installationsversuchs.<\/p>\n\n\n\n<p>3.8 Nach erfolgter Installation tr\u00e4gt der Kunde die Verkehrssicherungspflicht und etwaige Wartungs- und Pr\u00fcfpflichten (insbesondere Pr\u00fcfpflichten nach Betriebssicherheitsverordnung) f\u00fcr seine Systemsteckdosen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4 Nutzung Intelligenter Ladekabel. Diese Ziffer 4 gilt f\u00fcr Kunden, die Intelligente Ladekabel erwerben oder Vertr\u00e4ge \u00fcber die Nutzung Intelligenter Ladekabel mit ubitricity schlie\u00dfen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1 Zur Vermeidung von Personen- und Sachsch\u00e4den hat der Kunde sich vor der Inbetriebnahme Intelligenter Ladekabel mit der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. \u00dcberl\u00e4sst er das Intelligente Ladekabel einem Dritten zur Nutzung, stellt der Kunde sicher, dass auch dieser mit der Bedienungsanleitung und den Sicherheitshinweisen vertraut ist.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2 Der Kunde tr\u00e4gt die Verkehrssicherungspflicht f\u00fcr das Intelligente Ladekabel und hat insbesondere daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Verkehr hierdurch nicht behindert wird. \u00dcberl\u00e4sst er das Intelligente Ladekabel einem Dritten zur Nutzung, stellt der Kunde sicher, dass auch dieser mit den Sicherungspflichten vertraut ist und diese befolgt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3 Die Stromentnahme an Systemsteckdosen mit einem Intelligenten Ladekabel erfordert den Abschluss eines gesonderten Mobilstromvertrags.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4 Die Betriebssoftware der Intelligenten Ladekabel ist urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, sie zu ver\u00e4ndern oder durch Drittsoftware zu ersetzen. Eine R\u00fcck\u00fcbersetzung der Betriebssoftware (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschr\u00e4nkungen gem\u00e4\u00df \u00a7 69 e des Urhebergesetzes zul\u00e4ssig. Weitergehende Dekompilierungen sind untersagt. Der Kunde wird an notwendigen Update- und Recoveryprozessen mitwirken, soweit ihm dies zumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5 Abrechnungsvarianten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1 Zwischen dem mobilen Kunden und dem Nutzer des Anschlusses, an dem der jeweilige Ladepunkt (wie z.B. eine Systemsteckdose) installiert ist und \u00fcber den der Ladepunkt mit Strom versorgt wird, entsteht weder ein Vertragsverh\u00e4ltnis noch eine sonstige Leistungsbeziehung.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 ubitricity strebt an, Ladepunkte, die sich innerhalb von Kundenanlagen befinden, getrennt von der restlichen Kundenanlage beliefern zu lassen (Durchleitung). Die Durchleitung erfordert die Einrichtung einer Marktlokation durch den Netzbetreiber im Auftrag von ubitricity. Dazu ist eine Vereinbarung zwischen dem Anschlussnehmer (\u00fcblicherweise Hauseigent\u00fcmer) und ubitricity abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3 Sollte die Durchleitung nicht m\u00f6glich sein, z. B. weil der Netzbetreiber die Einrichtung verweigert, werden dem Anschlussnutzer (\u00fcblicherweise der Mieter oder, wenn der Eigent\u00fcmer die Immobilie selbst nutzt, der Eigent\u00fcmer) die entstandenen Stromkosten erstattet (Erstattung). Falls dieser nicht mit dem Anschlussnehmer personenidentisch ist, muss er dazu eine Abrechnungsvereinbarung mit ubitricity schlie\u00dfen. Der Kunde hat keinen eigenen Belieferungsanspruch gegen diesen Anschlussnutzer oder dessen Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4 Ladevorg\u00e4nge eines Intelligenten Ladekabels an einer Systemsteckdose k\u00f6nnen aus der Abrechnung (f\u00fcr beide Varianten Durchleitung und Erstattung) ausgenommen werden, wenn SmartCable und Anschluss dem Kunden geh\u00f6ren (Homezone). Die Belieferung erfolgt dann zu den Konditionen des Stromvertrags, den der Anschlussnutzer mit seinem Lieferanten f\u00fcr die Kundenanlage vereinbart hat. Die Homezone-Option kann durch den Kunden bei der Bestellung eines Intelligenten Ladekabels und unter Angabe der ID der entsprechenden Systemsteckdose bei ubitricity angefragt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Einrichtung einer Homezone besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>5.5 Die erstmalige Inbetriebnahme von Systemsteckdosen mit Abrechnung kann erst erfolgen, nachdem die zur Netzanmeldung und Kostenerstattung erforderlichen Unterlagen (Auftrag zur&nbsp;Durchleitung, Abrechnungsvereinbarung) an ubitricity \u00fcbermittelt worden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>5.6 Bei Systemsteckdosen, die technisch nicht f\u00fcr die Abrechnung der geladenen Strommengen ausgestattet sind (SimpleSocket-Start bzw. Mode 3), ist eine Abrechnung durch ubitricity nicht m\u00f6glich weder nach der Variante Durchleitung noch nach der Variante Erstattung. Der Kunde ist in diesem Fall selbst daf\u00fcr verantwortlich, geeignete Vereinbarungen mit dem Anschlussnutzer zu treffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6 Mobilstromversorgung.<\/strong>&nbsp;<strong>Diese Ziffer 6 gilt f\u00fcr Kunden, die einen Mobilstromvertrag mit ubitricity abschlie\u00dfen (Mobilstromkunden).<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1 ubitricity rechnet gegen\u00fcber dem Mobilstromkunden alle mit dem Intelligenten Ladekabel geladenen Strommengen zu den Konditionen seines Mobilstromvertrags ab.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Der Kunde kann mit seinem freigeschalteten Intelligenten Ladekabel an Systemsteckdosen elektrische Energie f\u00fcr Elektrofahrzeuge entnehmen. Sofern ubitricity keinen abweichenden Termin mitteilt, erfolgt die Freischaltung mit Versand des Intelligenten Ladekabels.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Die Nutzung der Systemsteckdosen erfolgt vorbehaltlich etwaiger Zugangs- oder Nutzungsbeschr\u00e4nkungen der Ladepunktanbieter. ubitricity \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr f\u00fcr die Verf\u00fcgbarkeit, Funktionsf\u00e4higkeit, Nutzbarkeit oder Zug\u00e4nglichkeit von Systemsteckdosen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Nutzung bestimmter Systemsteckdosen. Systemsteckdosen d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich zum Aufladen von elektrischen Kraftfahrzeugen oder Kraftr\u00e4dern verwendet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Wenn der Kunde das Intelligente Ladekabel in Benutzung hat, l\u00e4dt er regelm\u00e4\u00dfig \u2013 mindestens einmal im Monat \u2013 an Orten mit ausreichender Mobilfunknetzabdeckung, damit das Intelligente Ladekabel die Verbrauchsdaten an ubitricity \u00fcbermitteln kann.<\/p>\n\n\n\n<p>6.5 Das Intelligente Ladekabel ist mit einer Offline-Funktionalit\u00e4t ausgestattet, die das Laden an Orten ohne Mobilfunkempfang f\u00fcr eine voreingestellte Dauer ab der jeweils letzten \u00dcbermittlung von Daten (Vorabfreigabe) erm\u00f6glicht. Die Ladevorgangsdaten werden nach Abschluss des Ladevorgangs solange auf dem Intelligenten Ladekabel gespeichert, bis die Daten an ubitricity \u00fcbermittelt wurden. Im Falle gespeicherter Ladevorgangsdaten versucht das Intelligente Ladekabel in regelm\u00e4\u00dfigen Abst\u00e4nden, eine Verbindung aufzubauen. Die Vorabfreigabe hat eine G\u00fcltigkeitsdauer von 10 Tagen ab dem letzten vollst\u00e4ndigen \u00dcbermittlungsvorgang. Wenn das Intelligente Ladekabel l\u00e4nger als 10 Tage keine Verbindung herstellen oder gespeicherte Daten nicht vollst\u00e4ndig \u00fcbermitteln konnte, l\u00e4uft die Vorabfreigabe ab und es k\u00f6nnen keine Offline-Ladevorg\u00e4nge mehr gestartet werden. Nach Ablauf der 10 Tage kann die Vorabfreigabe durch den Kunden manuell erneuert werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mobilfunkeinheit des Intelligenten Ladekabels f\u00fcr andere Zwecke als die \u00dcbermittlung von Messdaten zu nutzen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.7 Bevor der Kunde das Intelligente Ladekabel wechselt oder au\u00dfer Betrieb nimmt, f\u00fchrt er einen Ladevorgang an einem Ort mit ausreichender Mobilfunknetzabdeckung durch. Dies ist f\u00fcr die \u00dcbertragung von Verbrauchsdaten erforderlich, die eventuell aufgrund einer Nutzung der Offline-Funktionalit\u00e4t noch im Intelligenten Lagekabel gespeichert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>6.8 Bei St\u00f6rung, Besch\u00e4digung oder Verlust des Ladekabels benachrichtigt der Kunde ubitricity unverz\u00fcglich telefonisch (+49 30 364 288 300) oder per E-Mail (<a href=\"&#x6d;&#97;i&#x6c;&#116;o&#x3a;&#115;u&#x70;&#x70;&#111;&#x72;&#x74;&#64;m&#x6f;&#98;i&#x6c;&#115;t&#x72;&#x6f;&#109;&#x2e;&#x64;&#101;\">&#x73;&#117;&#x70;&#x70;&#111;&#x72;&#x74;&#64;&#x6d;&#x6f;&#98;&#x69;&#x6c;s&#x74;&#x72;o&#x6d;&#46;d&#x65;<\/a>). Sein Intelligentes Ladekabel wird gesperrt. Jegliche bis zur Benachrichtigung vorgenommenen Ladevorg\u00e4nge fallen ihm zur Last. Sollte sich die Sperrung nach Benachrichtigung aus Gr\u00fcnden verz\u00f6gern, die ubitricity zu vertreten hat, haftet der Kunde f\u00fcr die in diesem Zeitraum durch unbefugte Dritte get\u00e4tigten Ladevorg\u00e4nge nicht, sofern ihn selbst hieran kein Verschulden trifft. F\u00fcr Ladevorg\u00e4nge im Offline-Modus haftet der Kunde auch nach der Sperrung.<\/p>\n\n\n\n<p>6.9 An Ladepunkten, die direkt beliefert werden k\u00f6nnen (direkter Anschluss oder Durchleitung), gilt die vom Mobilstromvertrag vorgesehene Stromqualit\u00e4t. An anderen Ladepunkten bestimmt sich der Strommix nach dem Lieferverh\u00e4ltnis f\u00fcr den entsprechenden Netzanschluss.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7 Messung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1 ubitricity misst die vom Kunden an Systemsteckdosen entnommene Energie mittels seines Intelligenten Ladekabels.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Der Kunde gew\u00e4hrt ubitricity, der zust\u00e4ndigen Eichbeh\u00f6rde oder von ubitricity benannten Dritten nach vorheriger Benachrichtigung Zugang zu seinem Intelligenten Ladekabel, soweit dies f\u00fcr die Abrechnung, die Erf\u00fcllung dieses Vertrages oder gesetzlicher Verpflichtungen oder die Abwicklung der energiewirtschaftlichen Gesch\u00e4ftsprozesse erforderlich ist. Die Benachrichtigung muss mindestens eine Woche vor dem Zugangstermin erfolgen, bei Verhinderung bietet der Kunde einen zeitnahen Ersatztermin an.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, das Geh\u00e4use des Intelligenten Ladekabels zu \u00f6ffnen. Die \u00d6ffnung f\u00fchrt zum Verlust der Eichg\u00fcltigkeit. Die Kosten der Wiederherstellung wegen einer \u00d6ffnung m\u00fcssen vom Kunden getragen werden. Erhebliche Besch\u00e4digungen, v. a. an Versiegelung, Pr\u00fcfzeichen der Eichbeh\u00f6rden, Typenschild oder Anzeige oder eine erfolgte oder vermutete \u00d6ffnung des Geh\u00e4uses hat der Kunde ubitricity unverz\u00fcglich zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4 Die Eichg\u00fcltigkeit des Intelligenten Ladekabels betr\u00e4gt in der Regel acht Jahre ab dem Jahr, das auf dem Pr\u00fcfzeichen ablesbar ist. ubitricity teilt dem Kunden einen bevorstehenden Ablauf der Eichg\u00fcltigkeit rechtzeitig mit. Sollte eine Verl\u00e4ngerung nicht m\u00f6glich sein, darf das Kabel nicht weiter zur Abrechnung genutzt werden. ubitricity beh\u00e4lt sich in diesem Fall das Recht vor, das Intelligente Ladekabel zu deaktivieren und informiert den Kunden hier\u00fcber. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag \u00fcber die Mobilstromversorgung fristlos zu k\u00fcndigen. Weitergehende Ersatzanspr\u00fcche ergeben sich hieraus nicht, es sei denn, Ziffer 13 bestimmt etwas anderes.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8 Webportale und App<\/strong><br>8.1 Falls der Kunde Zugriff auf ein Webportal von ubitricity erh\u00e4lt (beispielsweise <a href=\"https:\/\/portal.mobilstrom.de\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/portal.mobilstrom.de\">https:\/\/portal.mobilstrom.de<\/a> oder <a href=\"https:\/\/portal.ubitricity.co.uk\" data-type=\"URL\" data-id=\"https:\/\/portal.ubitricity.co.uk\">https:\/\/portal.ubitricity.co.uk<\/a> ), kann er entsprechend seiner jeweiligen Berechtigung zur Dateneinsicht die Verbrauchsdaten einsehen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Falls der Kunde Zugriff auf eine App von ubitricity erh\u00e4lt, kann er entsprechend seiner jeweiligen Benutzungsberechtigungen zur Dateneinsichten die Verbrauchsdaten einsehen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3 Der Kunde wird die Zugangsdaten zum Webportal vor Kenntnisnahme durch Dritte sch\u00fctzen. Einen Verlust sowie bei drohender oder erfolgter unbefugter Kenntnisnahme oder Nutzung seiner Zugangsdaten wird er unverz\u00fcglich telefonisch (+49 30 364 288 300) oder per E-Mail (<a href=\"&#x6d;&#x61;&#105;&#108;to&#x3a;&#x73;&#x75;&#112;po&#x72;&#x74;&#x40;&#109;&#111;b&#x69;&#x6c;&#x2d;&#115;&#116;r&#x6f;&#x6d;&#x2e;&#100;&#101;\" data-type=\"mailto\" data-id=\"&#109;&#x61;&#x69;&#108;&#x74;&#x6f;&#58;&#x73;&#x75;&#112;&#x70;&#x6f;&#114;&#x74;&#x40;&#109;&#x6f;&#x62;&#105;&#x6c;&#x2d;&#115;&#x74;&#x72;&#111;&#x6d;&#x2e;d&#x65;\">&#x73;&#x75;&#112;&#112;o&#x72;&#x74;&#x40;&#109;&#111;b&#x69;&#x6c;&#x2d;&#115;&#116;r&#x6f;&#x6d;&#x2e;&#100;&#101;<\/a>) anzeigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9 Befreiung von der Leistungspflicht<\/strong><br>9.1 ubitricity ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange ubitricity aufgrund von h\u00f6herer Gewalt oder Umst\u00e4nden, die ubitricity nicht zu vertreten hat, an der Erbringung der jeweiligen Leistung gehindert ist.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2 Bei der angegebenen Ladeleistung des jeweiligen Ladepunktes handelt es sich um die maximale H\u00f6chstleistung. Wenn es aus Gr\u00fcnden der \u00f6ffentlichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebs insbesondere bei hoher Auslastung in der Netzperipherie des Ladepunktes oder zur Aufrechterhaltung der Netzintegrit\u00e4t erforderlich ist, kann die Ladeleistung vor\u00fcbergehend verringert oder unterbrochen werden. In diesen F\u00e4llen haftet ubitricity nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch die verringerte Ladeleistung entstanden sind.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3 Bei von ubitricity nicht zu vertretenden Unterbrechungen oder Unregelm\u00e4\u00dfigkeiten in der Stromversorgung ist, soweit es sich um Folgen einer St\u00f6rung des Netzbetriebs, des Netzanschlusses oder der Kundenanlage eines Ladepunktanbieters handelt, ubitricity von der Leistungspflicht befreit. Auf Verlangen des Kunden wird ubitricity unverz\u00fcglich \u00fcber die mit der Schadensverursachung durch den Netzbetreiber zusammenh\u00e4ngenden Tatsachen insoweit Auskunft geben, als sie ubitricity bekannt sind oder von ubitricity in zumutbarer Weise aufgekl\u00e4rt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4 Besteht ein Leistungshindernis nach Ziffer 4.5.1, 4.5.2 oder 4.5.3 \u00fcber einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen, ist der Kunde zur fristlosen K\u00fcndigung des Vertrags berechtigt; weitergehende Anspr\u00fcche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen dann nicht, sofern sich aus Ziffer 8 nicht etwas anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10 Datenverwendung, Datenweitergabe, Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1 Nach Abschluss jedes Ladevorgangs \u00fcbertr\u00e4gt das Intelligente Ladekabel die Messdaten per Mobilfunk an ubitricity. Ist ein Verbindungsaufbau nicht m\u00f6glich, speichert das Intelligente Ladekabel die Messdaten und \u00fcbertr\u00e4gt sie, sobald eine Verbindung hergestellt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Das Intelligente Ladekabel erhebt bei jedem Ladevorgang an einer Systemsteckdose die Start- und Endzeit des Ladevorgangs, den Z\u00e4hlerstand bei Beginn und Ende des Ladevorgangs, einen 15-min\u00fctigen Z\u00e4hlerstandsgang, die Kennung des verwendeten Intelligenten Ladekabels und der verwendeten Systemsteckdose und die elektronische Signatur des Ladedatensatzes. Bei Ladevorg\u00e4ngen, die nicht an Systemsteckdosen erfolgen, erhebt ubitricity keine Daten.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 ubitricity bedient sich bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Messdaten des Mobilstromkunden der VOLTARIS GmbH, Voltastra\u00dfe 3, 67133 Maxdorf.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und gespeichert, wenn und soweit dies zur Vertragsdurchf\u00fchrung erforderlich oder nach geltendem Datenschutzrecht zul\u00e4ssig ist. Eine ausf\u00fchrliche Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in den Datenschutzhinweisen f\u00fcr Kunden enthalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11 Preisangaben, Zahlung, Verzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1 ubitricity rechnet alle mit dem Intelligenten Ladekabel geladenen Strommengen monatlich ab. Rechnungsbetr\u00e4ge sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung f\u00e4llig und zahlbar. Gutschriften erfolgen jeweils mit der n\u00e4chsten Monatsrechnung.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2 Ist der Kunde kein Verbraucher und ist nichts Abweichendes angegeben, sind die genannten Preise Nettopreise.<\/p>\n\n\n\n<p>11.3 Zahlungen erfolgen nach Wahl des Kunden per SEPA-Lastschrift oder auf Rechnung. Erfolgt die Zahlung per SEPA-Lastschrift, ist ubitricity mit dem Antrag ein entsprechendes SEPA-Mandat zu erteilen. F\u00e4llige Betr\u00e4ge werden vom angegebenen Konto eingezogen. Die Mandatsreferenz teilt ubitricity dem Kunden nach Vertragsschluss mit. ubitricity ist berechtigt, die aus einer vom Kunden pflichtwidrig und schuldhaft verursachten R\u00fcckbelastung einer Lastschrift entstehenden Kosten dem Kunden zu berechnen. Abrechnungsgutschriften werden nach \u00dcbersendung der Abrechnung dem auf dem Antrag angegebenen Konto gutgeschrieben. Erfolgt die Zahlung auf Rechnung, sind Zahlungen zum F\u00e4lligkeitstag zu \u00fcberweisen (Wertstellung auf dem Konto von ubitricity).<\/p>\n\n\n\n<p>11.4 Der Rechnungsversand erfolgt grunds\u00e4tzlich an eine durch den Kunden bereitgestellte E-Mail-Adresse. Rechnungen f\u00fcr die Mobilstromdienstleistung werden zus\u00e4tzlich im Webportal bereitgestellt. W\u00fcnscht der Kunde den Rechnungsversand per Post, erhebt ubitricity eine zus\u00e4tzliche Rechnungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df Preisblatt.<\/p>\n\n\n\n<p>11.5 ubitricity ist berechtigt, Abrechnungsgutschriften mit f\u00e4lligen Forderungen gegen den Kunden zu verrechnen.<\/p>\n\n\n\n<p>11.6 Sollte eine Zahlung auf Rechnung vereinbart sein und zahlt der Kunde nach Eintritt der F\u00e4lligkeit nicht (14 Tage nach Erhalt der Rechnung), erh\u00e4lt er eine Zahlungserinnerung von ubitricity. Im Falle anhaltenden Zahlungsverzugs ist ubitricity berechtigt, f\u00fcr jede weitere Mahnung Mahnkosten in H\u00f6he von 2,50 Euro vom Kunden zu fordern. Das Recht des Kunden nachzuweisen, dass der ubitricity tats\u00e4chlich entstandene Schaden geringer ist oder kein Schaden besteht, bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>11.7 ubitricity ist berechtigt, weitere Verzugssch\u00e4den und Verzugszinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12 Open-Source-Software<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Teile der Software der Komponenten unterliegen Open-Source-Lizenzen. Diese sind nicht Gegenstand der Regelungen in Ziffer 2.4.3 und 2.5.4, sondern unterliegen der jeweiligen Open-Source-Lizenz. Der Kunde ist berechtigt, die Open-Source-Software zu nutzen, zu ver\u00e4ndern und zu verbreiten, solange er die Bestimmungen der jeweiligen Lizenz befolgt. ubitricity teilt dem Kunden in den mit den Komponenten mitgelieferten Dokumenten mit, ob und wenn ja welche Lizenz gilt und wo der Kunde den Source-Code finden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1 ubitricity haftet bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 ubitricity haftet bei leichter Fahrl\u00e4ssigkeit im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, also Verpflichtungen, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 ubitricity haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr eine Verletzung von K\u00f6rper, Leben oder Gesundheit.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Im \u00dcbrigen ist die Haftung von ubitricity ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5 Etwaige Anspr\u00fcche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie M\u00e4ngelgew\u00e4hrleistungsrecht nach \u00a7 437 Nr. 1 und 2 BGB bleiben von diesen Einschr\u00e4nkungen unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14 AGB-\u00c4nderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1 \u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem Kunden sp\u00e4testens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in schriftlicher Form mitgeteilt. Dem Formerfordernis wird auch durch E-Mail Gen\u00fcge getan. Im Rahmen der Mitteilung werden dem Kunden sowohl die spezifischen \u00c4nderungen verdeutlicht als auch eine vollst\u00e4ndige Fassung der ge\u00e4nderten AGB zur Verf\u00fcgung gestellt. Der Kunde kann diesen \u00c4nderungen zustimmen oder ihnen widersprechen. ubitricity wird dem Kunden mit der Mitteilung \u00fcber die geplante \u00c4nderung auch mitteilen, an welche Adresse der Widerspruch zu richten ist. Die Zustimmung zur geplanten \u00c4nderung gilt als erteilt, wenn der Kunde den \u00c4nderungen nicht innerhalb der sechs Wochen vor Wirksamwerden widerspricht. Auf diese Zustimmungswirkung seines Schweigens wird ubitricity den Kunden bei der Mitteilung der geplanten \u00c4nderung ausdr\u00fccklich hinweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Sollte der Kunde einer AGB-\u00c4nderung widersprechen, die aufgrund einer Gesetzes\u00e4nderung, h\u00f6chstrichterlicher Rechtsprechung, beh\u00f6rdlicher Anordnung oder einer entscheidenden \u00c4nderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ubitricitys zwingend erforderlich ist, k\u00f6nnen nach Eingang des Widerspruchs bei ubitricity beide Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Bedeuten die \u00c4nderungen einen wesentlichen Nachteil f\u00fcr einen Kunden, der Verbraucher ist, steht diesem ein Sonderk\u00fcndigungsrecht zu. ubitricity wird den Kunden hier\u00fcber bei Mitteilung der geplanten \u00c4nderung ausdr\u00fccklich informieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>15 Schlussbestimmungen und Verbraucherinformationspflicht<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>15.1 Es gelten ausschlie\u00dflich die AGB von ubitricity. Die AGB des Kunden gelten nicht. Sie gelten auch dann nicht, wenn ubitricity ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>15.2 Jede \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung des Vertrages einschlie\u00dflich dieser Klausel bedarf der schriftlichen Form, die auch durch E-Mails und Scans gewahrt werden kann. Der Vorrang m\u00fcndlicher Individualabreden (\u00a7 305b BGB) bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>15.3 Zur Beilegung von Streitigkeiten nach \u00a7 111 a EnWG kann ein Kunde, wenn er Verbraucher i.S.d. \u00a7 13 BGB ist, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Kunde zuvor an ubitricity gewandt hat und keine beiderseitig zufriedenstellende L\u00f6sung gefunden wurde. ubitricity ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Schlichtungsstelle Energie erreicht der Kunde unter folgenden Daten:<\/p>\n\n\n\n<p>Schlichtungsstelle Energie<br>Friedrichstr. 133<br>10117 Berlin<br>Tel.: 030 \/ 2757240 -0<br>Fax: 030 \/ 2757240 -69<\/p>\n\n\n\n<p><a href=\"http:\/\/www.schlichtungsstelle-energie.de\" data-type=\"URL\" data-id=\"www.schlichtungsstelle-energie.de\">www.schlichtungsstelle-energie.de<br><\/a><a href=\"mai&#108;&#116;&#111;&#x3a;&#x69;&#x6e;&#x66;&#x6f;&#x40;sch&#108;&#105;&#99;&#104;&#x74;&#x75;&#x6e;&#x67;&#x73;&#x73;tel&#108;&#101;&#45;&#x65;&#x6e;&#x65;&#x72;&#x67;&#x69;e&#46;d&#101;\">&#x69;n&#x66;&#111;&#64;&#x73;&#99;&#x68;&#108;i&#x63;&#104;&#x74;&#117;n&#x67;&#115;&#x73;&#x74;e&#x6c;&#108;e&#x2d;&#101;&#x6e;&#101;r&#x67;&#105;&#x65;&#46;d&#x65;<\/a><\/p>\n\n\n\n<p>15.4 ubitricity ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen Dritten zu \u00fcbertragen. \u00dcbt ubitricity dieses Recht aus, kann der Kunde innerhalb von vier Wochen ab Zugang der Mitteilung \u00fcber den beabsichtigten Rechts\u00fcbergang fristlos k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p>15.5 Ist der Kunde Kaufmann und kein ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand gegeben, ist Gerichtsstand Berlin und findet deutsches Recht Anwendung. Ist der Kunde kein Kaufmann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Stand: Mai 2020<\/em><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:70px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 id=\"eba\"><strong>Erg\u00e4nzende Bedingungen bei Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung mit ubitricity<\/strong><\/h2>\n\n\n\n<p><strong>1. Vertragspartner<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1 Unsere Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (im Folgenden: \u201eAGB\u201c) werden durch die nachfolgenden Erg\u00e4nzenden Bedingungen teilweise ersetzt bzw. erg\u00e4nzt. Im \u00dcbrigen, soweit nicht nachfolgend ausdr\u00fccklich eine abweichende Regelung getroffen wird, gelten die AGB uneingeschr\u00e4nkt fort.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Die nachfolgenden Erg\u00e4nzenden Bedingungen gelten bei Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung zwischen der ubitricity Gesellschaft f\u00fcr verteilte Energiesysteme mbH (\u201eubitricity\u201c) EUREF-Campus 7-8, 10829 Berlin, HRB 113 258 B, Amtsgericht Charlottenburg und dem Kunden und finden zus\u00e4tzlich zu den vereinbarten Bedingungen in dem Formular Abrechnungsvereinbarung Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Die Erg\u00e4nzenden Bedingungen gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge, die ubitricity mit dem Kunden abschlie\u00dft. Der Kunde kann Anschlussnehmer und\/oder Abrechnungspartner im Sinn der Definition unter Ziff. 2.3. bzw. 2.5. sein. Ist der Kunde Anschlussnehmer und Abrechnungspartner, finden die Erg\u00e4nzenden Bedingungen vollumf\u00e4nglich Anwendung. Ist der Kunde nur Anschlussnehmer oder Abrechnungspartner, finden ausschlie\u00dflich die Erg\u00e4nzenden Bedingungen Anwendung, die den Kunden von ubitricity in seiner jeweiligen Rolle (Anschlussnehmer oder Abrechnungspartner) betreffen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2. Definitionen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die nachfolgenden Begriffe sind wie folgt definiert:<\/p>\n\n\n\n<p>2.1 <strong>Abrechnung<\/strong>: Im Sinne dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen das Verfahren, mittels dem sichergestellt wird, dass dem Abrechnungspartner f\u00fcr den Mobilstrombezug an den SSO keine Kosten entstehen. Die Abrechnung erfolgt durch eine Erstattung (Ziff. 7).<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 <strong>Abrechnungsvereinbarung<\/strong>: Im Sinne dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen die Vereinbarung, die auf Grundlage dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen die Abrechnung von Mobilstrom regelt und zwischen ubitricity und Abrechnungspartner geschlossen wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2.3 <strong>Abrechnungspartner<\/strong>: Abrechnungspartner ist der Anschlussnutzer i.S.d. \u00a7\u00a02\u00a0Nr.\u00a03\u00a0MsbG, \u00fcber dessen Hausstromz\u00e4hler der Strombezug der SSO messtechnisch erfasst wird. Der Abrechnungspartner hat einen Stromliefervertrag f\u00fcr den Hausstromz\u00e4hler mit seinem Stromversorger abgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>2.4 <strong>Anschlussobjekt<\/strong>: Das Anschlussobjekt ist das vom Anschlussnehmer im Auftragsformular f\u00fcr die Installation der SSO bestimmte Geb\u00e4ude.<\/p>\n\n\n\n<p>2.5 <strong>Anschlussnehmer<\/strong>: Anschlussnehmer ist derjenige, der \u00fcber bauliche \u00c4nderungen im Anschlussobjekt entscheiden darf, in der Regel also der Hauseigent\u00fcmer. Der Anschlussnehmer ist zudem Kundenanlagenbetreiber i.S.v. \u00a7\u00a03\u00a0Nr.\u00a024a\u00a0oder \u00a7\u00a03\u00a0Nr.\u00a024b\u00a0Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Der Anschlussnehmer beachtet die dem Kundenanlagenbetreiber auferlegten gesetzlichen Pflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>2.6 <strong>Hausstrom<\/strong>: Hausstrom ist der vom Abrechnungspartner \u00fcber den Netzanschluss bezogene Strom, der vom Hausstromz\u00e4hler gemessen wird und kein Mobilstrom ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.7 <strong>Hausstromz\u00e4hler<\/strong>: Messeinrichtung oder Messsystem, die oder das im Anschlussobjekt fest installiert ist und der Messstelle des Abrechnungspartners zugeordnet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.8 <strong>Mobilstrom<\/strong>: Ist der Strom, der im Anschlussobjekt an den SSO entnommen wird und zur Beladung von Elektrofahrzeugen verwendet wird.<\/p>\n\n\n\n<p>2.9 <strong>SimpleSocket (\u201eSSO\u201c)<\/strong>: Die im Anschlussobjekt installierte(n) Ladepunkt(e) von ubitricity.<\/p>\n\n\n\n<p>2.10 <strong>SmartCable<\/strong>: Zum Laden von Elektrofahrzeugen verwendete Ladekabel mit integriertem Stromz\u00e4hler und Zusatzeinrichtung zur Daten\u00fcbertragung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3. Zustandekommen der Abrechnungsvereinbarung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1. Die Abrechnungsvereinbarung auf Grundlage dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen regelt die Abrechnung von Mobilstrom. Der Mobilstrombezug erfolgt ausschlie\u00dflich durch die SSO, die an elektrischen Anlagen des Anschlussnehmers angeschlossen werden und vom Hausstromz\u00e4hler des Abrechnungspartners erfasst werden. Eine solche Anschlusssituation liegt vor, wenn der Hausstromz\u00e4hler nicht nur den Strombezug des Abrechnungspartners, sondern auch den Mobilstrombezug messtechnisch erfasst, die SSO folglich hinter dem Stromz\u00e4hler des Abrechnungspartners installiert sind.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2. Die Abrechnungsvereinbarung auf Grundlage dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen kommt dadurch zustande, dass ubitricity eine Mitteilung \u00fcber den Eingang des Angebots als Vertragsbest\u00e4tigung verschickt. Ubitricity kann diese Vertragsbest\u00e4tigung bis zu 14 Tage nach Versand widerrufen, wenn der Kunde falsche oder fehlerhafte Angaben gemacht hat oder wenn die Durchf\u00fchrung der Erstattungen und Installation nicht m\u00f6glich oder mit angemessenem Aufwand durch ubitricity durchf\u00fchrbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>3.3. Der Kunde f\u00fcllt f\u00fcr sein Angebot das von ubitricity bereitgestellte digitales Formular \u201eAbrechnungsvereinbarung\u201c vollst\u00e4ndig und korrekt aus.<\/p>\n\n\n\n<p>3.4. Zur Annahme eines Angebots des Kunden ist ubitricity nicht verpflichtet. ubitricity wird den Kunden insbesondere bei unvollst\u00e4ndigen oder fehlerhaften Angaben dazu auffordern, diese zu erg\u00e4nzen oder zu korrigieren.<\/p>\n\n\n\n<p>3.5. Die Abrechnung erfolgt als Erstattung (Ziff. 7.).<\/p>\n\n\n\n<p>3.6. Die Abrechnung umfasst nur den Mobilstrom, der mittels SmartCable entnommen und gemessen wird. Der \u00fcbrige Stromverbrauch ist von der Abrechnung ausgeschlossen und wird vom Abrechnungspartner getragen (siehe 7.1).<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4. Installation beim Anschlussnehmer<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1. Ist der Kunde Abrechnungspartner und Anschlussnehmer stimmt er im Formular \u201eAbrechnungsvereinbarung\u201c der fachgerechten elektrischen Installation der SSO im angegebenen Anschlussobjekt zu, wenn diese durch ubitricity oder einen Auftragnehmer von ubitricity erfolgen soll.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2. Sind Abrechnungspartner und Anschlussnehmer verschieden, holt sich der Abrechnungspartner vor der Installation der SSO im angegebenen Anschlussobjekt die Zustimmung des Anschlussnehmers ein und versichert im Abrechnungsformular, dass diese vorliegt.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3. Ziff. 3.2. und Ziff. 3.4. gelten gegen\u00fcber dem Anschlussnehmer entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4. Der Anschlussnehmer stimmt mit Abgabe seines Angebots nach Ziff. 4.1. oder Ziff. 4.2. der fachgerechten elektrischen Installation der SSO im Anschlussobjekt zu. Er stimmt dar\u00fcber hinaus \u00fcber die Vertragslaufzeit der Abrechnungsvereinbarung unwiderruflich zu, dass die SSO im Anschlussobjekt verbleiben darf. Der Anschlussnehmer versichert mit der Abgabe seines Angebots, dass er berechtigt ist, der ubitricity die Zustimmung zur Installation und zum Betrieb der SSO zu erteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5. ubitricity wird die installierten SSO nach Beendigung des Abrechnungsverh\u00e4ltnisses gem. Ziff. 11. nicht r\u00fcckbauen oder entfernen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5. Mitwirkungspflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1. St\u00f6rungen der Dienstleistungen von ubitricity sind vom Kunden nach Kenntniserlangung unverz\u00fcglich zu melden. Die Kontaktdaten f\u00fcr die Meldung ergeben sich aus Ziff. 13.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2. Technische \u00c4nderungen, inklusive Reparaturen an den SSO durch den Kunden oder durch nicht von ubitricity beauftragte Dritte sind w\u00e4hrend der Vertragslaufzeit der Abrechnungsvereinbarung nur mit Einwilligung von ubitricity zul\u00e4ssig.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3. Der Abrechnungspartner ist verpflichtet f\u00fcr die Vertragslaufzeit gem. Ziff. 9 einen Stromvertrag zu markt\u00fcblichen Bedingungen abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6. Messverfahren und Messwerteverwendung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1. Leitungsverluste zwischen dem Hausstromz\u00e4hler des Abrechnungspartners und der Messeinrichtung im intelligenten Ladekabel sowie der Eigenverbrauch der SSO werden technisch bedingt nicht ber\u00fccksichtigt und gehen zu Lasten des Abrechnungspartners.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2. Die \u00dcbertragung der Messdaten erfolgt \u00fcber das Mobilfunknetz. Sollte keine Verbindung m\u00f6glich sein, werden Messdaten im Ladekabel gespeichert und zum n\u00e4chstm\u00f6glichen Zeitpunkt versendet. In diesem Fall kann es zu einer verz\u00f6gerten Abrechnung bzw. Erstattung des entsprechenden Ladevorgangs kommen.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3. Der Abrechnungspartner erh\u00e4lt jederzeit Zugang zu den Messwerten f\u00fcr Ladevorg\u00e4nge an den SSO in seiner Anlage. F\u00fcr Messfehler gilt \u00a7 18 Stromgrundversorgungs\u00acverordnung (\u201eStromGVV\u201c) entsprechend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7. Erstattung und umsatzsteuerliche Pflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1. ubitricity erstattet dem Abrechnungspartner den an den SSO entnommenen Mobilstrom in H\u00f6he seines individuellen Stromarbeitspreises nach Ma\u00dfgabe des vom Abrechnungspartner mit seinem Stromlieferanten abgeschlossenen Stromliefervertrags f\u00fcr den Hausstrom.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2. Der Abrechnungspartner teilt ubitricity bereits mit dem Angebot zum Abschluss der Abrechnungsvereinbarung den mit seinem Stromlieferanten vereinbarten Arbeitspreis f\u00fcr den Hausstrom mit. Auf Verlangen von ubitricity weist er seinen Arbeitspreis in geeigneter Form nach (z.B. mittels Kopie der Stromrechnung). Kennt der Abrechnungspartner seinen Arbeitspreis nicht oder ist der Arbeitspreis nicht allein ma\u00dfgeblich f\u00fcr den vom Abrechnungspartner zu zahlenden Hausstrombezug (Leistungspreis, Flatrate etc.), wendet sich der Abrechnungspartner direkt an den in Ziff. 13. genannten Ansprechpartner. In diesem Fall erfolgt eine individuelle Vereinbarung zwischen ubitricity und dem Abrechnungspartner \u00fcber die H\u00f6he der Erstattung. Soweit ein Grundpreis zwischen dem Abrechnungspartner und dem Stromlieferanten f\u00fcr den Hausstrom vereinbart ist, findet keine Erstattung \u2013 weder ganz noch teilweise \u2013 dieses Preisbestandteils statt.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3. Der Abrechnungspartner teilt ubitricity jede \u00c4nderung des Stromtarifs f\u00fcr den Hausstrom mindestens zwei Wochen vor Lieferbeginn mit. Der neue Hausstromtarif wird Grundlage f\u00fcr die Kostenerstattung im Monat des Lieferbeginns, wenn der Lieferbeginn zum ersten Tag eines Monats erfolgt, anderenfalls im darauffolgenden Monat. Der Abrechnungspartner ist verantwortlich f\u00fcr die rechtzeitige und korrekte Mitteilung seines Hausstromtarifs und von Tarifwechseln. Eine r\u00fcckwirkende Korrektur der Kostenerstattung erfolgt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4. ubitricity erteilt dem Abrechnungspartner jeweils monatlich zum Monatsende eine Gutschrift gem. \u00a7 14 Abs. 2 S. 2 Umsatzsteuergesetz (\u201eUStG\u201c) \u00fcber den gelieferten Mobilstrom. Die \u00dcberweisung der Gutschrift erfolgt Mitte des Folgemonats auf das vom Abrechnungspartner angegebene Konto.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5. ubitricity weist darauf hin, dass der Abrechnungspartner verpflichtet ist, die Gutschrift im Hinblick auf eigene umsatzsteuerliche Pflichten zu pr\u00fcfen. Bei Kleinunternehmern entf\u00e4llt das Erfordernis zum Ausweis der Umsatzsteuer in den Gutschriften. Von der Kleinunternehmerregelung des \u00a7 19 UStG kann &#8211; vereinfacht &#8211; derjenige Gebrauch machen, dessen Gesamtumsatz einschlie\u00dflich etwaiger Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000. Euro nicht \u00fcberstiegen hat und im laufenden 50.000 Euro voraussichtlich nicht \u00fcbersteigen wird. F\u00fcr eine etwaige ordnungsgem\u00e4\u00dfe Versteuerung der kostenneutralen Erstattungen ist der Anschlussnutzer selbst verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8. Webportal<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1. Der Abrechnungspartner erh\u00e4lt Zugriff auf das passwortgesch\u00fctzte Webportal von ubitricity (https:\/\/portal.mobilstrom.de). Der Abrechnungspartner erh\u00e4lt mit der Registrierung Log-In-Daten, die ihm erm\u00f6glichen, die Verbrauchsdaten der SSO in seiner elektrischen Anlage pseudonymisiert einzusehen. Auf Anfrage erh\u00e4lt der Abrechnungspartner die signierten Originaldatens\u00e4tze der Mobilstromentnahme an den SSO.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2. Der Abrechnungspartner hat die Zugangsdaten zum Webportal vor Kenntnisnahme durch Dritte sch\u00fctzen. Einen Verlust sowie eine drohende oder erfolgte Kenntnisnahme oder Nutzung seiner Zugangsdaten durch Dritte wird er unverz\u00fcglich telefonisch dem Ansprechpartner (Ziff. 13.) anzeigen. Der Abrechnungspartner ist verpflichtet, seine Zugangsdaten anschlie\u00dfend zu \u00e4ndern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9. Vertragslaufzeit, K\u00fcndigung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1. Soweit mit dem Abrechnungspartner nicht anders vereinbart, hat die Abrechnungsvereinbarung eine Laufzeit von zw\u00f6lf Monaten. Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Vertragsbest\u00e4tigung durch ubitricity.<\/p>\n\n\n\n<p>9.2. Die Abrechnungsvereinbarung verl\u00e4ngert sich danach automatisch um jeweils drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einem der Vertragspartner gek\u00fcndigt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3. Jede K\u00fcndigung bedarf der Textform.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4. Im Umzugsfall steht dem Abrechnungspartner ein Sonderk\u00fcndigungsrecht zu, die Abrechnungsvereinbarung mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu k\u00fcndigen. ubitricity kann vom Abrechnungspartner verlangen, dass dieser den Umzug durch die Vorlage geeigneter Dokumente wie etwa einer amtlichen Ummeldebest\u00e4tigung nachweist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10. Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1. Die Vertragspartner haften einander bei Vorsatz, grober Fahrl\u00e4ssigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2. Im Falle von leichter Fahrl\u00e4ssigkeit haftet ubitricity, soweit es sich um die Verletzung einer Pflicht handelt,<br>(a) deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung dieses Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht,<br>(b) deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet und<br>(c) auf deren Erf\u00fcllung der Anschlussnehmer oder der Abrechnungspartner regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (Kardinalpflicht).<br>In diesem Fall ist die Haftung von ubitricity der H\u00f6he nach auf solche vertragstypischen Sch\u00e4den begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses f\u00fcr ubitricity vern\u00fcnftigerweise vorhersehbar waren; dies gilt auch f\u00fcr den Schadensumfang.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3. Im \u00dcbrigen ist eine Haftung von ubitricity ausgeschlossen. ubitricity haftet insbesondere nicht f\u00fcr indirekte oder Folgesch\u00e4den oder Verluste wie zum Beispiel dem Ausfall von Einnahmen, Nutzungsausfall, Energieausfall, Kapitalkosten oder Kosten der Ersatzbeschaffung von Energie.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4. Die gesetzliche Haftung f\u00fcr Personensch\u00e4den sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften einschlie\u00dflich des Produkthaftungsgesetzes bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>10.5. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Arbeitnehmer, sonstiger Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der ubitricity.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>11. Ansprechpartner<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>11.1. F\u00fcr Beanstandungen, R\u00fcckfragen oder sonstige vertragsbezogene Anliegen steht dem Kunden ein Ansprechpartner seitens ubitricity zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n\n\n\n<p>11.2. Der Ansprechpartner ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: s&#117;&#x70;&#x70;o&#114;&#116;&#x40;&#x74;e&#115;&#116;&#x2e;&#x66;a&#104;&#x72;&#x73;&#x74;r&#111;&#x6d;&#x2e;c&#111;&#109; .<\/p>\n\n\n\n<p><strong>12. \u00dcbertragung von Rechten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>12.1. ubitricity ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus der Abrechnungsvereinbarung als Gesamtheit auf einen Dritten zu \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2. Die \u00dcbertragung wird erst wirksam, wenn der Kunde zustimmt. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung \u00fcber die \u00dcbertragung der Rechte und Pflichten widerspricht. ubitricity ist verpflichtet, den Kunden bei Beginn der Frist auf diese Rechtsfolge besonders hinzuweisen. Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der Dritte ein mit ubitricity verbundenes Unternehmen im Sinne der \u00a7\u00a7 15 ff. Aktiengesetz ist.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3. ubitricity ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung einzelner Leistungen aus der Abrechnungsvereinbarung zu beauftragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>13. Anpassung und \u00c4nderung der Erg\u00e4nzenden Bedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>13.1. ubitricity kann die Erg\u00e4nzenden Bedingungen zum Ersten eines Kalendermonats \u00e4ndern, wenn<br>(a) Bestimmungen dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen durch eine Gesetzes\u00e4nderung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden,<br>(b) Bestimmungen dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen durch eine gerichtliche Entscheidung unwirksam geworden sind oder voraussichtlich unwirksam werden, oder<br>(c) die rechtliche oder tats\u00e4chliche Situation sich \u00e4ndert und der Kunde oder ubitricity diese Ver\u00e4nderung bei Abschluss der Abrechnungsvereinbarung nicht vorhersehen konnte,<br>und dies zu einer L\u00fccke in der Abrechnungsvereinbarung f\u00fchrt oder die Ausgewogenheit des Vertragsgef\u00fcges dadurch nicht unerheblich gest\u00f6rt wird. ubitricity darf die Vertragsbedingungen jedoch nur \u00e4ndern, wenn gesetzliche Bestimmungen die Ausgewogenheit des Vertragsgef\u00fcges nicht wiederherstellen oder diese die entstandene L\u00fccke nicht f\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2. Die Regelung in Ziff. 16.1. gilt nicht f\u00fcr \u00c4nderungen bzgl. der H\u00f6he der Kostenerstattung oder sonstige Hauptleistungspflichten, Laufzeit des Vertrags sowie Regelungen zur K\u00fcndigung.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3. \u00c4nderungen dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen werden dem Kunden sp\u00e4testens 6 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der \u00c4nderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn ubitricity in ihrem Angebot besonders hinweisen. Dar\u00fcber hinaus kann der Kunde den Vertrag fristlos zu dem im Angebot genannten \u00c4nderungsdatum k\u00fcndigen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>14. Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>14.1. Alle Bestimmungen, die zwischen den Vertragspartnern zwecks Abrechnung und Installation der SSO getroffen werden, sind in diesen Erg\u00e4nzenden Abrechnungsbedingungen, den AGB und dem Formular Abrechnungsvereinbarung textlich niedergelegt. \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen dieser Erg\u00e4nzenden Bedingungen bed\u00fcrfen der Textform. Dieses Formerfordernis kann weder m\u00fcndlich noch stillschweigend aufgehoben oder au\u00dfer Kraft gesetzt werden<\/p>\n\n\n\n<p>14.2. Es gelten ausschlie\u00dflich die Erg\u00e4nzenden Bedingungen und AGB von ubitricity. Etwaige Bedingungen oder AGB des Kunden gelten nicht, auch wenn ubitricity ihnen nicht ausdr\u00fccklich widerspricht.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam oder undurchf\u00fchrbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden versuchen, eine unwirksame Bestimmung durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der urspr\u00fcnglichen Bestimmung m\u00f6glichst nahekommt, aber wirksam ist. Gleiches gilt im Falle einer Regelungsl\u00fccke.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4. Ist der Kunde Kaufmann und kein ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand gegeben, ist Gerichtsstand Berlin und findet deutsches Recht Anwendung. Ist der Kunde kein Kaufmann, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Stand 15. Januar 2021<\/em><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:70px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<h2 id=\"AEB\"><strong>Allgemeine Einkaufsbedingungen <\/strong>(AEB)<\/h2>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Einkaufsbedingungen der ubitricity Gesellschaft f\u00fcr verteilte Energiesysteme mbH f\u00fcr Waren, Dienst- und Werkleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>A. Allgemeiner Teil<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich, Form<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die vorliegenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) gelten f\u00fcr alle Gesch\u00e4ftsbeziehungen von ubitricity mit Gesch\u00e4ftspartnern und Lieferanten (\u201eAuftragnehmer\u201c). Die AEB gelten nur, wenn der Auftragnehmer Unternehmer (\u00a7 14 BGB), eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die AEB gelten insbesondere f\u00fcr Vertr\u00e4ge \u00fcber den Verkauf und\/oder die Lieferung beweglicher Sachen (\u201eWare\u201c) durch den Auftragnehmer, ohne R\u00fccksicht darauf, ob der Auftragnehmer die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (\u00a7\u00a7 433, 650 BGB). Die AEB gelten auch f\u00fcr solche Vertr\u00e4ge, in denen wir Dienst- oder Werkleistungen in Auftrag geben (z. B. Transport-, Entwicklungs-, Instandhaltungs-, Wartungs-, Reparatur- oder Reinigungsleistungen sowie Leistungen informationstechnischer Natur). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AEB in der zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltigen bzw. jedenfalls in der dem Auftragnehmer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch f\u00fcr gleichartige k\u00fcnftige Vertr\u00e4ge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen m\u00fcssten.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Diese AEB gelten ausschlie\u00dflich. Abweichende, entgegenstehende oder erg\u00e4nzende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftragnehmers dessen Lieferungen vorbehaltlos annehmen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftragnehmer (einschlie\u00dflich Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen und \u00c4nderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AEB. F\u00fcr den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Best\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Rechtserhebliche Erkl\u00e4rungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Auftragnehmer uns gegen\u00fcber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erkl\u00e4rung von R\u00fccktritt), bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln \u00fcber die Legitimation des Erkl\u00e4renden bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AEB nicht unmittelbar abge\u00e4ndert oder ausdr\u00fccklich ausgeschlossen werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere Bestellung gilt fr\u00fchestens mit schriftlicher Abgabe als verbindlich (Angebot). Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z.B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Auftragnehmer zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; ansonsten gilt der Vertrag als nicht geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer ist gehalten, unsere Bestellung innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen schriftlich zu best\u00e4tigen oder durch Versendung der Ware vorbehaltlos auszuf\u00fchren (Annahme). Eine versp\u00e4tete Annahme gilt als neues Angebot und bedarf der Annahme durch uns. Gleiches gilt f\u00fcr eine Annahme unter Erweiterungen, Einschr\u00e4nkungen oder sonstigen \u00c4nderungen der Bestellung. Diese gilt als Ablehnung des von uns mit der Bestellung abgegebenen Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot. Erst mit der Annahme dieses Angebots durch uns ist ein Vertrag geschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Aufrechnung, Zur\u00fcckbehaltungsrechte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus unvollst\u00e4ndigen oder mangelhaften Leistungen gegen den Auftragnehmer zustehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer hat ein Aufrechnungs- oder Zur\u00fcckbehaltungsrecht nur wegen rechtskr\u00e4ftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Leistungserbringung durch Dritte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von ihm geschuldete Leistung durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen zu lassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Geheimhaltung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) An Abbildungen, Pl\u00e4nen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausf\u00fchrungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Derartige Unterlagen sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr die vertragliche Leistung zu verwenden und nach Erledigung des Vertrags an uns zur\u00fcckzugeben. Gegen\u00fcber Dritten sind die Unterlagen geheim zu halten, und zwar auch nach Beendigung des Vertrags. Die Geheimhaltungsverpflichtung erlischt erst, wenn und soweit das in den \u00fcberlassenen Unterlagen enthaltene Wissen allgemein bekannt geworden ist. L\u00e4sst der Auftragnehmer die von ihm geschuldete Leistung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von ubitricity durch Dritte (z.B. Subunternehmer) erbringen, wird der Auftragnehmer diese entsprechend zur Geheimhaltung verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Vorstehende Bestimmung gilt entsprechend f\u00fcr Stoffe und Materialien (z.B. Software, Fertig- und Halbfertigprodukte) sowie f\u00fcr Werkzeuge, Vorlagen, Muster und sonstige Gegenst\u00e4nde, die wir dem Auftragnehmer zur Herstellung beistellen. Derartige Gegenst\u00e4nde sind \u2013 solange sie nicht verarbeitet werden \u2013 auf Kosten des Auftragnehmers gesondert zu verwahren und in angemessenem Umfang gegen Zerst\u00f6rung und Verlust zu versichern.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Datenschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Europ\u00e4ischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), in der jeweils geltenden Fassung verpflichtet. Der Auftragnehmer wird alle Mitarbeiter nach den einschl\u00e4gigen Datenschutzvorschriften belehren und auf das Datengeheimnis verpflichten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Rechtswahl und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr diese AEB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftragnehmer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Ist der Auftragnehmer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlichrechtliches Sonderverm\u00f6gen, ist ausschlie\u00dflicher \u2013 auch internationaler \u2013 Gerichtsstand f\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Streitigkeiten Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Auftragnehmer Unternehmer iSv \u00a7 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen F\u00e4llen auch berechtigt, Klage am Erf\u00fcllungsort der Lieferverpflichtung gem\u00e4\u00df diesen AEB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Auftragnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschlie\u00dflichen Zust\u00e4ndigkeiten, bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>B. Besonderer Teil f\u00fcr Waren<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Lieferzeit und Lieferverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die in der Bestellung oder einer sonstigen Vereinbarung angegebenen Termine der Lieferungen oder Leistungen sind bindend. Wenn die Lieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, betr\u00e4gt sie 2 Wochen ab Vertragsschluss. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass der vereinbarte Termin \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 nicht eingehalten werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Erbringt der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit oder kommt er in Verzug, so bestimmen sich unsere Rechte \u2013 insbesondere auf R\u00fccktritt und Schadensersatz \u2013 nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Regelungen in Abs. 3 bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Ist der Auftragnehmer in Verzug, k\u00f6nnen wir \u2013 neben weitergehenden gesetzlichen Anspr\u00fcchen \u2013 pauschalierten Ersatz unseres Verzugsschadens iHv 0,25% des Nettopreises pro Kalendertag verlangen, insgesamt jedoch nicht mehr als 5% des Nettopreises, der versp\u00e4tet gelieferten Ware. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein h\u00f6herer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass \u00fcberhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Leistung, Lieferung, Gefahr\u00fcbergang, Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer tr\u00e4gt das Beschaffungsrisiko f\u00fcr seine Leistungen, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist (z.B. Beschr\u00e4nkung auf Vorrat).<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands \u201efrei Haus\u201c an den in der Bestellung angegebenen Ort. Ist der Bestimmungsort nicht angegeben und nichts anderes vereinbart, so hat die Lieferung an unseren Gesch\u00e4ftssitz in Berlin zu erfolgen. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung und eine etwaige Nacherf\u00fcllung (Bringschuld).<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Artikelnummer, Bezeichnung und Anzahl) sowie, soweit vorhanden, unserer Bestellkennung (Bestellnummer und Datum, Vertragsnummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung und Bezahlung nicht zu vertreten. Getrennt vom Lieferschein ist uns eine entsprechende Versandanzeige mit dem gleichen Inhalt zuzusenden.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00dcbrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der \u00dcbergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn wir uns im Annahmeverzug befinden.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) F\u00fcr den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer muss uns seine Leistung aber auch dann ausdr\u00fccklich anbieten, wenn f\u00fcr eine Handlung oder Mitwirkung unsererseits (z.B. Beistellung von Material) eine bestimmte oder bestimmbare Kalenderzeit vereinbart ist. Geraten wir in Annahmeverzug, so kann der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften Ersatz seiner Mehraufwendungen verlangen (\u00a7 304 BGB). Betrifft der Vertrag eine vom Auftragnehmer herzustellende, unvertretbare Sache (Einzelanfertigung), so stehen dem Auftragnehmer weitergehende Rechte nur zu, wenn wir uns zur Mitwirkung verpflichtet und das Unterbleiben der Mitwirkung zu vertreten haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenst\u00e4nden durch den Auftragnehmer wird f\u00fcr uns vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch uns, so dass wir als Hersteller gelten und sp\u00e4testens mit der Weiterverarbeitung nach Ma\u00dfgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwerben.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die \u00dcbereignung der Ware auf uns hat unbedingt und ohne R\u00fccksicht auf die Zahlung des Preises zu erfolgen. Nehmen wir jedoch im Einzelfall ein durch die Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Auftragnehmers auf \u00dcbereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers sp\u00e4testens mit Kaufpreiszahlung f\u00fcr die gelieferte Ware. Wir bleiben im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung erm\u00e4chtigt (hilfsweise Geltung des einfachen und auf den Weiterverkauf verl\u00e4ngerten Eigentumsvorbehalts). Ausgeschlossen sind damit jedenfalls alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verl\u00e4ngerte Eigentumsvorbehalt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Preise und Zahlungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der in der Bestellung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung angegebene Preis ist bindend. Alle Preise verstehen sich einschlie\u00dflich gesetzlicher Umsatzsteuer, wenn diese nicht gesondert ausgewiesen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Auftragnehmers (z.B. Montage, Einbau) sowie alle Nebenkosten (z.B. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten einschlie\u00dflich eventueller Transport- und Haftpflichtversicherung) ein.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der vereinbarte Preis ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab vollst\u00e4ndiger Lieferung und Leistung (und einer ggf. vereinbarten Abnahme) sowie Zugang einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig. Rechnungen d\u00fcrfen sich nicht auf mehrere Bestellungen beziehen und m\u00fcssen mindestens folgende Angaben enthalten, soweit vorhanden:<br>\u2013 Auftragsnummer (Bestellnummer),<br>\u2013 Artikel (Nummer, Bezeichnung, Menge),<br>\u2013 Einzelpreis je Artikel\/Dienstleistung,<br>\u2013 Gesamtpreis und<br>\u2013 Vertragsnummer.<br>Wenn wir Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen leisten, gew\u00e4hrt uns der Auftragnehmer 3% Skonto auf den Rechnungsbetrag. Bei Bank\u00fcberweisung ist die Zahlung rechtzeitig erfolgt, wenn unser \u00dcberweisungsauftrag vor Ablauf der Zahlungsfrist bei unserer Bank eingeht; f\u00fcr Verz\u00f6gerungen durch die am Zahlungsvorgang beteiligten Banken sind wir nicht verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Wir schulden keine F\u00e4lligkeitszinsen. F\u00fcr den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Mangelhafte Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage, mangelhafter Montage-, Betriebs- oder Bedienungsanleitung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Auftragnehmer gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Nach den gesetzlichen Vorschriften haftet der Auftragnehmer insbesondere daf\u00fcr, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit hat. Als Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit gelten jedenfalls diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung oder Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese AEB in den Vertrag einbezogen wurden. Es macht dabei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Auftragnehmer oder vom Hersteller stammt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Abweichend von \u00a7 442 Abs. 1 S. 2 BGB stehen uns M\u00e4ngelanspr\u00fcche uneingeschr\u00e4nkt auch dann zu, wenn uns der Mangel bei Vertragsschluss infolge grober Fahrl\u00e4ssigkeit unbekannt geblieben ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) mit folgender Ma\u00dfgabe: Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere sowie bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z.B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferung) oder bei unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren erkennbar sind. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00dcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist.<br>Unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel bleibt unber\u00fchrt. Unbeschadet unserer Untersuchungspflicht gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Entdeckung bzw., bei offensichtlichen M\u00e4ngeln, ab Lieferung abgesendet wird.<br>Treten gleichartige M\u00e4ngel bei mehr als 5% der Waren einer Gesamtliefermenge auf (Serienfehler), sind wir berechtig, die Gesamtliefermenge als mangelhaft zur\u00fcckzuweisen sowie die gesetzlich und vertraglich vereinbarten M\u00e4ngelanspr\u00fcche f\u00fcr diese geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Zur Nacherf\u00fcllung geh\u00f6rt auch der Ausbau der mangelhaften Ware und der erneute Einbau, sofern die Ware ihrer Art und ihrem Verwendungszweck gem\u00e4\u00df in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht wurde; unser gesetzlicher Anspruch auf Ersatz entsprechender Aufwendungen bleibt unber\u00fchrt. Die zum Zwecke der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen tr\u00e4gt der Auftragnehmer auch dann, wenn sich herausstellt, dass tats\u00e4chlich kein Mangel vorlag. Unsere Schadensersatzhaftung bei unberechtigtem M\u00e4ngelbeseitigungsverlangen bleibt unber\u00fchrt; insoweit haften wir jedoch nur, wenn wir erkannt oder grob fahrl\u00e4ssig nicht erkannt haben, dass kein Mangel vorlag.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Unbeschadet unserer gesetzlichen Rechte und der Regelungen in Abs. 5 gilt: Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung \u2013 nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) \u2013 innerhalb einer von uns gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen bzw. einen entsprechenden Vorschuss verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit, Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder drohendem Eintritt unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umst\u00e4nden werden wir den Auftragnehmer unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, unterrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Im \u00dcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Vorschriften zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Au\u00dferdem haben wir nach den gesetzlichen Vorschriften Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Lieferantenregress<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette (Lieferantenregress gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a, 445b, 478 BGB) stehen uns neben den M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherf\u00fcllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) vom Auftragnehmer zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 445a Abs. 1, 439 Abs. 2 und 3 BGB) anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Auftragnehmer benachrichtigen und unter kurzer Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt eine substantiierte Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet. Dem Auftragnehmer obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten auch dann, wenn die mangelhafte Ware durch uns oder einen unserer Abnehmer in ein Gesamtprodukt eingebaut oder weiter bearbeitet worden ist, ohne dass hierdurch eine substantielle Ver\u00e4nderung stattgefunden h\u00e4tte.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Produzentenhaftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Ist der Auftragnehmer f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich, hat er uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Auftragnehmer Aufwendungen gem. \u00a7\u00a7 683, 670 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter einschlie\u00dflich von uns durchgef\u00fchrter R\u00fcckrufaktionen ergeben. \u00dcber Inhalt und Umfang von R\u00fcckrufma\u00dfnahmen werden wir den Auftragnehmer \u2013 soweit m\u00f6glich und zumutbar \u2013 unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftragnehmer hat eine Produkthaftpflichtversicherung mit einer pauschalen Deckungssumme von mindestens 10 Mio. EUR pro Personen-\/Sachschaden abzuschlie\u00dfen und zu unterhalten.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8 Einhaltung gesetzlicher und technischer Anforderungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung s\u00e4mtlicher auf die Waren anwendbarer gesetzlicher oder technischer Anforderungen verpflichtet. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Anforderungen an die Sicherheit, Pr\u00fcfung, Kennzeichnung, Zertifizierung, Verpackung, Konzeptionierung und Stoffbeschr\u00e4nkungen von Produkten nach den jeweils anwendbaren Verordnungen, Richtlinien, Beschl\u00fcssen und sonstigen Rechtsakten der Europ\u00e4ischen Union sowie den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Der Lieferant stellt sicher, dass die von ihm gelieferten Waren mit diesen Anforderungen im Einklang stehen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer stellt ubitricity von begr\u00fcndeten Anspr\u00fcchen und Geldbu\u00dfen frei, die Dritte bzw. Beh\u00f6rden wegen der Verletzung der vorstehenden Bestimmungen gegen ubitricity geltend machen, es sei denn der Auftragnehmer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ersetzt ubitricity in diesem Fall auch alle Aufwendungen, die ubitricity aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte notwendigerweise erwachsen, inklusive der Rechtsanwaltskosten f\u00fcr die vorprozessuale Verteidigung. Die Freistellung gilt auch f\u00fcr den Fall, dass ubitricity einen Vergleich \u00fcber die von dem Dritten geltend gemachten berechtigten Anspr\u00fcche schlie\u00dft oder diese anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9 Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die wechselseitigen Anspr\u00fcche der Vertragsparteien verj\u00e4hren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Abweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr M\u00e4ngelanspr\u00fcche 3 Jahre ab Gefahr\u00fcbergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme. Die 3-j\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist gilt entsprechend auch f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln, wobei die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB) unber\u00fchrt bleibt; Anspr\u00fcche aus Rechtsm\u00e4ngeln verj\u00e4hren dar\u00fcber hinaus in keinem Fall, solange der Dritte das Recht \u2013 insbesondere mangels Verj\u00e4hrung \u2013 noch gegen uns geltend machen kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Die Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts einschlie\u00dflich vorstehender Verl\u00e4ngerung gelten \u2013 im gesetzlichen Umfang \u2013 f\u00fcr alle vertraglichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche. Soweit uns wegen eines Mangels auch au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche zustehen, gilt hierf\u00fcr die regelm\u00e4\u00dfige gesetzliche Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB), wenn nicht die Anwendung der Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts im Einzelfall zu einer l\u00e4ngeren Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>C. Besonderer Teil f\u00fcr Dienstleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Leistungen, Leistungserbringung und Termine<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Art und Umfang, Zielvorgabe und Dauer der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer erbringt die beauftragten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Beachtung des jeweils aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik. Der Auftragnehmer f\u00fchrt die Bestellung in eigener Verantwortung aus. Fachliche Weisungen von ubitricity beachtet der Auftragnehmer, soweit dies die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertragsdurchf\u00fchrung erfordert. Der Auftragnehmer ist frei darin, auch f\u00fcr Dritte t\u00e4tig zu werden.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftragnehmer steht daf\u00fcr ein, dass die Leistungen nur von solchen Mitarbeitern erbracht werden, die \u00fcber die notwendigen F\u00e4higkeiten und Erfahrungen verf\u00fcgen, um die Leistungen zu erbringen. Erf\u00fcllt ein Mitarbeiter des Auftragnehmers diese Anforderungen nicht, sind wir berechtigt, von dem Auftragnehmer den sofortigen Austausch dieser Mitarbeiter zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die von uns in der Bestellung angegebenen Termine und Fristen sind bindend. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Termine und Fristen \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 voraussichtlich nicht einhalten kann. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Leistungen ist die tats\u00e4chliche Erbringung der vertragsgem\u00e4\u00dfen Leistung am vereinbarten Erf\u00fcllungsort zum vereinbarten Termin ma\u00dfgebend.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 \u00c4nderungen des Leistungsumfangs<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) ubitricity kann die in der Bestellung festgelegten Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen \u00e4ndern oder erweitern, soweit dies zur Erreichung der Zielvorgabe erforderlich ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Kunden von ubitricity die Zielvorgaben ge\u00e4ndert oder erweitert haben oder sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Zielvorgabe nur durch \u00c4nderung oder Erweiterung der Leistungen erreicht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u00c4nderungsw\u00fcnsche von ubitricity wird der Auftragnehmer innerhalb von zehn Arbeitstagen auf ihre m\u00f6glichen Konsequenzen hin \u00fcberpr\u00fcfen und ubitricity das Ergebnis schriftlich mitteilen (\u201eMitteilung zum \u00c4nderungsaufwand\u201c). Dabei sind insbesondere die Auswirkungen auf die technische Ausf\u00fchrung, die Kosten und den Terminplan aufzuzeigen. Entscheidet sich ubitricity f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der \u00c4nderungen, werden die Vertragsparteien den Vertrag entsprechend anpassen. Die Verg\u00fctung des Auftragnehmers wird entsprechend der in der Bestellung f\u00fcr Mehraufwand oder in der Mitteilung des Auftragnehmers zum \u00c4nderungsaufwand vorgesehenen Bestimmungen angepasst.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Der Auftragnehmer kann die Ausf\u00fchrung des \u00c4nderungs- oder Erweiterungsverlangens verweigern, wenn ihm die Ausf\u00fchrung unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das \u00c4nderungs- oder Erweiterungsverlangen unter Ber\u00fccksichtigung der betrieblichen Leistungsf\u00e4higkeit des Auftragnehmers f\u00fcr ihn nicht realisierbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Soweit sich bei der Ausf\u00fchrung der Leistungen \u00c4nderungen bzw. Erweiterungen des Leistungsumfangs als erforderlich erweisen, zeigt der Auftragnehmer dies ubitricity unverz\u00fcglich schriftlich an. ubitricity ist zur Verg\u00fctung zus\u00e4tzlicher Leistungen nur verpflichtet, wenn ubitricity der \u00c4nderung der Bestellung schriftlich zugestimmt hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Verg\u00fctung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Verg\u00fctung des Auftragnehmers ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Mit der in der Bestellung geregelten Verg\u00fctung ist die T\u00e4tigkeit des Auftragnehmers in ihrer Gesamtheit einschlie\u00dflich etwaiger Aufwendungen (z.B. Fax- und Telefongeb\u00fchren, Portokosten, Druck- und Kopierkosten) abgegolten. Auslagen und Reisekosten werden nur nach gesonderter Vereinbarung erstattet.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Alle Betr\u00e4ge sind Nettobetr\u00e4ge. Sofern der Aufragnehmer umsatzsteuerpflichtig ist, wird die Verg\u00fctung jeweils zuz\u00fcglich der Umsatzsteuer gezahlt.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) Die Zahlung der Verg\u00fctung erfolgt gegen ordentliche Rechnungsstellung. Der Zeitpunkt der Abrechnung ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung. Eine etwaige anfallende Umsatzsteuer weist der Auftragnehmer auf den Rechnungen aus. Ordentliche Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung und Zugang der Rechnung zur Zahlung f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) Ist eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagessatzbasis vereinbart oder liegt dem in der Bestellung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung festgelegten Festpreis eine Kalkulation nach Stunden- oder Tagessatzbasis zugrunde, erstellt und \u00fcbermittelt uns der Auftragnehmer periodisch, mindestens (soweit nichts anderes vereinbart ist) monatlich und mit jeder Rechnung eine detaillierte Nachpr\u00fcfung erm\u00f6glichende Aufstellung \u00fcber die tats\u00e4chlich geleisteten Arbeiten, die insbesondere Angaben zur jeweils konkret ausgef\u00fchrten T\u00e4tigkeit, zum Mitarbeiter sowie zum jeweils f\u00fcr jede T\u00e4tigkeit aufgewandten Zeitaufwands enth\u00e4lt. Schweigen nach Empfang einer Aufstellung oder Rechnung gilt nicht als Genehmigung.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) F\u00fcr langfristige Projekte \u00fcber mehrere Monate, bei denen eine Abrechnung auf Stunden- oder Tagessatzbasis vereinbart ist, k\u00f6nnen in den vereinbarten Intervallen Zwischenabrechnungen \u00fcber die tats\u00e4chlich beauftragten und geleisteten Arbeiten erfolgen. Grundlage hierf\u00fcr sind die in Absatz 5 genannten Aufstellungen, die uns vor Rechnungsstellung zur Pr\u00fcfung zuzusenden sind. Erst nach schriftlicher Freigabe der Leistungsaufstellungen durch uns erstellt der Auftragnehmer die Rechnung. Die Freigabe durch uns erfolgt in der Regel innerhalb von acht Arbeitstagen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der Auftragnehmer hat f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Versteuerung seiner Verg\u00fctung, f\u00fcr Versicherungen und beh\u00f6rdliche Genehmigungen selbst zu sorgen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4 Rechte an Leistungsergebnissen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) ubitricity und der Auftragnehmer sind sich dar\u00fcber einig, dass s\u00e4mtliche Rechte an den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungsergebnissen ubitricity zustehen sollen und ubitricity berechtigt sein soll, diese Leistungsergebnisse auch nach Ende des Vertrages ausschlie\u00dflich und uneingeschr\u00e4nkt zu verwerten. Zu diesem Zweck \u00fcbertr\u00e4gt der Auftragnehmer ubitricity die in diesem \u00a7 4 aufgef\u00fchrten Rechte bzw. r\u00e4umt sie ihm ein.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) \u201eLeistungsergebnisse\u201c sind s\u00e4mtliche T\u00e4tigkeitsergebnisse, die der Auftragnehmer im Zuge der Erbringung der Leistungen erzielt. Leistungsergebnisse beinhalten insbesondere, aber nicht ausschlie\u00dflich, Erfindungen, Anleitungen, Datenverarbeitungsprogramme, schriftliche Dokumentation (z.B. Bedienungsanleitungen), Abbildungen wissenschaftlicher oder technischer Art (z.B. Ebenen, Skizzen, Diagramme), andere literarische Werke und Bilder, auch wenn diese nicht urheberrechtlich gesch\u00fctzt sind, Datenbanken und Entw\u00fcrfe f\u00fcr diese Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Sofern an den Leistungsergebnissen Eigentum im Sinne des \u00a7 903 BGB begr\u00fcndet werden kann, wird dieses automatisch ubitricity begr\u00fcndet. Sofern eine solche automatische Begr\u00fcndung des Eigentums bei ubitricity rechtlich nicht m\u00f6glich ist und das Eigentum zun\u00e4chst bei dem Auftragnehmer entsteht, ist der Auftragnehmer verpflichtet, das Eigentum an den Leistungsergebnissen an ubitricity zu \u00fcbertragen und alle Handlungen auszuf\u00fchren und Erkl\u00e4rungen abzugeben, die zu einer solchen \u00dcbertragung des Eigentums erforderlich sind.<\/p>\n\n\n\n<p>(4) In dem Umfang, in dem die Leistungsergebnisse durch \u00fcbertragbare urheberrechtliche verwandte Schutzrechte oder sonstige \u00fcbertragbare Rechte des geistigen Eigentums gesch\u00fctzt sind, \u00fcbertr\u00e4gt der Auftragnehmer hiermit ubitricity das jeweilige Recht als Ganzes. In dem Umfang, in dem die Leistungsergebnisse durch Urheberrechte gesch\u00fctzt sind oder eine \u00dcbertragung aus rechtlichen Gr\u00fcnden nicht m\u00f6glich ist, r\u00e4umt der Auftragnehmer ubitricity im Zeitpunkt ihrer Entstehung ein unwiderrufliches, ausschlie\u00dfliches, weltweites, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen f\u00fcr alle im Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages bekannten Nutzungsarten ein. ubitricity ist berechtigt, die Leistungsergebnisse unter Wahrung der urheberpers\u00f6nlichkeitsrechtlichen Belange des Auftragnehmers oder sonstiger Urheber weltweit in jeder erdenklichen Form und in allen Medien und Formaten, ganz oder in Teilen, in unver\u00e4nderter oder ver\u00e4nderter Form (zu deren Anfertigung hiermit ebenfalls ausdr\u00fccklich die Zustimmung erteilt wird), entgeltlich oder unentgeltlich zu nutzen, insbesondere zu ver\u00f6ffentlichen, zu vervielf\u00e4ltigen, zu verbreiten (insb. auch zu vermieten und zu verleihen), auszustellen, \u00f6ffentlich wiederzugeben und jede andere rechtlich gesch\u00fctzte Verwertung einschlie\u00dflich der \u00c4nderung des Titels der Leistungsergebnisse vorzunehmen. \u00a7 40a UrhG bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(5) In dem Umfang, in dem die Leistungsergebnisse durch Urheberrechte gesch\u00fctzt sind und der Vertragsschluss schriftlich erfolgt, r\u00e4umt der Auftragnehmer ubitricity auch ein ausschlie\u00dfliches, weltweites, zeitlich und inhaltlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den Leistungsergebnissen f\u00fcr die im Zeitpunkt des Abschluss des Vertrages unbekannten Nutzungsarten ein. \u00a7 31a UrhG bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(6) Erfindungen und technische Verbesserungsvorschl\u00e4ge, die der Auftragnehmer im Zusammenhang mit seiner T\u00e4tigkeit f\u00fcr ubitricity gemacht oder erarbeitet hat (\u201eErfindungen\u201c), stehen ausschlie\u00dflich ubitricity zu.<br>Die Rechte an den Erfindungen gehen mit ihrem Entstehen auf ubitricity \u00fcber, ohne dass es einer weiteren Erkl\u00e4rung des Auftragnehmers oder von ubitricity bedarf Sofern eine solche automatische Begr\u00fcndung der Rechte bei ubitricity rechtlich nicht m\u00f6glich ist und die Rechte zun\u00e4chst beim Auftragnehmer entstehen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Rechte an den Erfindungen an ubitricity zu \u00fcbertragen und alle Handlungen auszuf\u00fchren und Erkl\u00e4rungen abzugeben, die zu einer solchen \u00dcbertragung der Rechte erforderlich sind.<br>Der Auftragnehmer ist daher verpflichtet, jede Erfindung ubitricity unverz\u00fcglich in Textform zu melden und hierbei kenntlich zu machen, dass es sich um eine Meldung einer Erfindung handelt, um ubitricity die Wahrung ihrer Rechte zu erm\u00f6glichen.<br>ubitricity ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf der Grundlage der Erfindungen im eigenen Namen formelle Schutzrechte, wie beispielsweise Patente, anzumelden. Der Auftragnehmer wird ubitricity bei derartigen Schutzrechtsanmeldungen unterst\u00fctzen, insbesondere durch die Abgabe der zur Erlangung formeller Schutzrechte erforderlichen Erkl\u00e4rungen und die Bereitstellung der erforderlichen Informationen.<\/p>\n\n\n\n<p>(7) Der Auftragnehmer wird ubitricity bei Ma\u00dfnahmen zur Anmeldung, Einreichung, Betreibung und Aufrechterhaltung von gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken, Geschmacksmuster, Designs, Patente) unterst\u00fctzen. Insbesondere wird der Auftragnehmer ubitricity unverz\u00fcglich s\u00e4mtliche Dokumentationen und Korrespondenzen zur Verf\u00fcgung stellen und wird alle erforderlichen Ma\u00dfnahmen durchf\u00fchren sowie alle notwendigen Erkl\u00e4rungen abgeben. W\u00e4hrend und auch nach der Laufzeit des Vertrages wird der Auftragnehmer keine seiner Leistungsergebnisse f\u00fcr gewerbliche Zwecke nutzen oder Dritten f\u00fcr solche Zwecke zur Verf\u00fcgung stellen und darf keine Ma\u00dfnahmen zur Anmeldung, Einreichung, Betreibung und Aufrechterhaltung von gewerblichen Verwertungsrechten im Zusammenhang mit den Leistungsergebnissen aus diesem Vertrag verfolgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(8) F\u00fcr den Fall, dass der Auftragnehmer mit Zustimmung von ubitricity zur Erbringung der Leistungen Dritte involviert, wird der Auftragnehmer sicherstellen, dass er die Rechte an den Leistungsergebnissen in dem vorgenannten Umfang erwirbt. Der Auftragnehmer wird ubitricity den Erwerb der Rechte auf Aufforderung nachweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>(9) ubitricity ist berechtigt, die im Rahmen dieses Vertrages \u00fcbertragenen Schutzrechte und einger\u00e4umten Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen ohne Zustimmung des Auftragnehmers ganz oder teilweise, bezahlt oder unbezahlt, zu \u00fcbertragen oder zu sublizensieren.<\/p>\n\n\n\n<p>(10) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, f\u00fcr die \u00dcbertragung der Schutzrechte, die Nutzungsrechtseinr\u00e4umung sowie die Mitwirkungshandlungen nach Abs. 4 und 6 etwaige zus\u00e4tzliche Ausgleichszahlungen zu verlangen. Die in der Bestellung bezeichnete Verg\u00fctung soll als vollst\u00e4ndig und ausreichend betrachtet werden. \u00a7\u00a7 32a, 32c UrhG bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>(11) Die nach diesem \u00a7 4 \u00fcbertragenen bzw. einger\u00e4umten Rechte an den Leistungsergebnissen bestehen \u00fcber die Dauer des Vertrages hinaus bei ubitricity fort.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5 Rechtegarantie, Freistellung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Der Auftragnehmer sichert zu, dass (a) er zur \u00dcbertragung bzw. Einr\u00e4umung der in \u00a7 4 genannten Rechte uneingeschr\u00e4nkt berechtigt ist; (b) die Leistungsergebnisse in \u00dcbereinstimmung mit dem anwendbarem Recht alle Urheber der Leistungsergebnisse nennen; und (c) die Leistungsergebnisse und deren Nutzung durch ubitricity keine Urheberrechte, Leistungsschutzrechte, Markenrechte, Pers\u00f6nlichkeitsrechte, Patente oder sonstigen Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Bestimmungen versto\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Der Auftragnehmer stellt ubitricity von begr\u00fcndeten Anspr\u00fcchen frei, die Dritte wegen der Nutzung der Leistungsergebnisse gegen ubitricity geltend machen, es sei denn der Auftragnehmer hat die Rechtsverletzung nicht zu vertreten. Der Auftragnehmer ersetzt ubitricity in diesem Fall auch alle Aufwendungen, die ubitricity aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch Dritte notwendigerweise erwachsen, inklusive der Rechtsanwaltskosten f\u00fcr die vorprozessuale Verteidigung. Die Freistellung gilt auch f\u00fcr den Fall, dass ubitricity einen Vergleich \u00fcber die von dem Dritten geltend gemachten berechtigten Anspr\u00fcche schlie\u00dft oder diese anerkennt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6 Abrechnung bei K\u00fcndigung von Dienstvertr\u00e4gen wegen Vertragsverletzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Machen wir von einem uns zustehenden K\u00fcndigungsrecht wegen einer Vertragsverletzung des Auftragnehmers Gebrauch, so werden die bis dahin ausgef\u00fchrten Leistungen nur insoweit zu den vertraglich vereinbarten Preisen abgerechnet, als sie von uns bestimmungsgem\u00e4\u00df verwendet werden k\u00f6nnen. Die Abrechnung erfolgt auf Vertragsbasis. Ein uns zu ersetzender Schaden wird bei der Abrechnung ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7 Auftragsverarbeitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit der Auftragnehmer im Auftrag von ubitricity personenbezogene Daten verarbeitet, schlie\u00dfen die Vertragsparteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag ab.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>D. Besonderer Teil f\u00fcr Werkleistungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1 Werkleistung, Mitwirkungspflichten<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer zu erbringenden Werkleistung ergibt sich aus der Bestellung.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Auf das Ausbleiben notwendiger, von ubitricity zu liefernder Unterlagen, kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er diese Unterlagen trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung nicht innerhalb angemessener Frist erhalten hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2 Abnahme der Werkleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>(1) Die Werkleistungen des Auftragnehmers bed\u00fcrfen der Abnahme durch uns, sofern eine Abnahme nicht nach ihrer Beschaffenheit ausgeschlossen ist.<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Die Abnahme sowohl der Gesamtleistung als auch von Teilleistungen (Teilabnahme) gilt nur bei schriftlicher Erkl\u00e4rung durch uns als erteilt, in der Regel durch \u00dcbermittlung eines durch uns unterzeichneten Abnahmeprotokolls. Eine Teilabnahme durch ubitricity erfolgt nur dann, wenn die Parteien die Teilabnahme in der Bestellung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung vorgesehen haben und ubitricity die Teilabnahme ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rt. Abschlagszahlungen enthalten keine Teilabnahme. t.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) \u00a7 640 Abs. 2 BGB (Abnahmefiktion) gilt nicht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3 Entsprechende Anwendung der Regelunge f\u00fcr Dienstleistungen<br><\/strong><br>Die Regelungen des Teil C. \u00a7\u00a7 1 Abs. 2 bis 4, 2 bis 5 und 7 finden entsprechend Anwendung.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Stand Juni 2020<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Erg\u00e4nzende Bedingungen bei Abschluss einer Abrechnungsvereinbarung Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (AGB) Die Leistungserbringung durch ubitricity erfolgt nach Ma\u00dfgabe dieser AGB. In diesen AGB wird der Terminus \u201eIntelligentes Ladekabel\u201c synonym f\u00fcr SmartCable verwendet. Ebenso verh\u00e4lt es sich mit dem Begriff \u201eSystemsteckdose\u201c f\u00fcr SimpleSocket. 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss 1.1 Geltungsbereich Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2623"}],"collection":[{"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/4"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=2623"}],"version-history":[{"count":13,"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2623\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3552,"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/2623\/revisions\/3552"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/test.fahrstrom.com\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=2623"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}